Seit dem 1. Januar 2014 gilt die Zulassungspflicht nach EN 15102 auch für Wandebläge aus Kunststoff oder Glasfasern sowie für Fototapeten.
Die von Berlintapete produzierten Wandbeläge haben das Ü-Zeichen und alle damit verbundenen bauaufsichtlichen Zulassunggenehmigungen erhalten.
Hinweis: Das Ü-Zeichen auf der Grundlage der abZ ist Pflicht für die Produkte, die Aufenthaltsräumen verwendet werden. Das heißt: wer Produkte ohne Ü-Zeichen, die dennoch z.B. in Baumärkten verkauft werden, verwendet, verstößt gegen die Bestimmungen des Landesbauordnungen.
Wandbeläge aus Papier und Holzwerkstoffen sind von dieser Regelung ausgenommen genauso wie textile Wandbeläge. Auch sind Borten im Generellen von dieser Regelung nicht betroffen.
In der europäischen Bauproduktenverordnung (CPR) sind grundsätzliche Anforderungen zu Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz beschrieben. Diese wurden durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) in den Grundsätzen für die gesundheitliche Bewertung von Bauprodukten, insbesondere hinsichtlich der Emissionen, konkretisiert.
So benötigen aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes ein Ü-Zeichen auf der Grundlage einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ)
• elastische, textile & Laminat-Bodenbeläge (EN 14041)
• Holzfußböden & Parkett (EN 14342)
• Parkettklebstoff & Parkettbeschichtungen
• Bodenbelagskleber und Verlegeunterlagen für Parkett & Laminate
• dekorative Hochdruck-Schichtpressstoffplatten HPL (EN 438-7)
• sowie Wandbeläge seit dem 1. Januar 2014.
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Geprüft gemäß P-MPA-E-02-585 DIN 4102-B1
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Schutz der Gesundheit und der Umwelt durch zertifizierte Chemikalien bei der Produktion der Berlintapete Digitaldrucke
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In Zusammenarbeit mit dem RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e. V. in St. Augustin, der
wichtigsten Autorität im Bereich der Gütesicherung, wurden strenge Gütebestimmungen für Tapeten erarbeitet, die
weit über die gesetzlichen Bestimmungen hinaus gehen und deren Einhaltung laufend von neutraler Seite überwacht
wird.
Neben der RAL-GZ 479 finden bei der Herstellung von Berlintapeten die folgenden gültigen Europäischen
Normen Anwendung:
• DIN EN 233 Festlegungen für fertige Papier-, Vinyl- und Kunststoffwandbekleidungen
• DIN EN 235 Wandbekleidungen - Begriffe und Symbole
• DIN EN 12149 Bestimmung der Migration von Schwermetallen und bestimmten anderen
extrahierbaren Elementen, des Gehalts an Vinylchloridmonomer sowie der
Formaldehydabgabe
• DIN EN 12956 Bestimmung der Maße, Geradheit, Wasserbeständigkeit und
Abwaschbarkeit
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Die GREENGUARD-Zertifizierung (früher: GREENGUARD Indoor Air Quality-Zertifizierung) gewährleistet, dass Produkte für den Einsatz in Innenräumen strenge Obergrenzen für chemische Emissionen einhalten, was zu einem gesünderen Raumklima führt. Die GREENGUARD-Zertifizierung verleiht den Ansprüchen der Hersteller auf Nachhaltigkeit mehr Glaubwürdigkeit, da sie durch empirische, wissenschaftliche Daten von unvoreingenommenen Drittorganisationen belegt werden.
GREENGUARD-Zertifizierungsstandards für emissionsarme Produkte
Die GREENGUARD-Zertifizierungsstandards sind leistungsbasierte Standards zur Definition von Produkten und Verfahren mit geringen chemischen und Partikelemissionen für Innenräume. Die Standards gelten vorrangig für Baustoffe, Anstrichsmaterialien, Inneneinrichtungsgegenstände, Möbel, Reinigungsprodukte und Elektronikgeräte. Durch die Standards werden Zertifizierungsverfahren festgelegt, einschließlich der Testmethoden, zulässigen Emissionswerten, Produktprobenentnahme und –handhabung, Prüfungsart und –häufigkeit sowie Programmanwendungsverfahren, Toxizitätsgrenzwerten und Akzeptanz.
Zulässige Emissionswerte
Alle Produkte werden in dynamischen Prüfkammern nach den entsprechenden Testmethoden geprüft, die auf dieser Website dargestellt werden. Die vorrangige Testmethode für die meisten Baustoffe, Einrichtungsgegenstände und Anstrichsmaterialien ist die „Standard Method for Measuring and Evaluating Chemical Emissions from Building Materials, Finishes and Furnishings Using Dynamic Environmental Chambers“ (Standardmethode zur Messung und Bewertung von chemischen Emissionen aus Baustoffen, Anstrichsmaterialien und Einrichtungsgegenständen mittels dynamischer Umweltkammern). Weitere spezifische GREENGUARD-Testmethoden sind für Elektronikgeräte und Reinigungsprodukte verfügbar. Diese und andere in den GREENGUARD-Zertifizierungsprogrammen verwendeten Methoden folgen den Grundzügen der ASTM-Standards D-5116 und D-6670, dem Testprotokoll der amerikanischen Umweltbehörde USEPA für Möbel, dem Protokoll des Bundesstaates Washington für Inneneinrichtungen und Baustoffe, dem deutschen Programm „Blauer Engel“, dem Standard Practice for Specification, Abschnitt 01350 des kalifornischen Gesundheitsamts Department of Public Health Services (CDPH) sowie der ISO 16000. Produkte werden auf Chemikalien und Partikelemissionen hin überprüft, während sie unter Simulierung der eigentlichen Produktnutzung getestet werden. Die meisten Baumaterialien und Einrichtungsgegenstände müssen innerhalb von 7 bis 14 Tagen nach der Installation den zulässigen Emissionswerten entsprechen. Andere Produkte und Prozesse, einschließlich laufender Elektronikgeräte und Reinigungssysteme, müssen den zulässigen Werten während der eigentlichen Verwendung oder des Anwendungsprozesses entsprechen.
Belastungsmodellierung
Anhand der gemessenen Emissionswerte wird rechnerisch ermittelt, in welcher Konzentration eine Person die Schadstoffe einatmet. Diese Konzentration wird auf der Grundlage der erwarteten Produktnutzung und -menge, Anwendungsweise und der im Gebäude vorherrschenden Bedingungen, einschließlich des Gebäudevolumens und der Frischlufterneuerungsrate bestimmt. Die Luftkonzentrationen basiert auf der Annahme der Nutzung des Produkts in einem Einzelzimmer, dem nach ANSI/ASHRAE Standard 62.1-007 (Ventilation for Acceptable Indoor Air Quality) Frischluft zugeführt wird, und auf der Empfehlung des USEPA hinsichtlich der Expositionsfaktoren für Wohnräume. Die maximal zulässigen Emissionswerte in Luftkonzentrationen übereinstimmen mit jenen, die im Rahmen des Raumluftqualitätsprogramms für Neubauten des Bundesstaates Washington, der Beschaffungsspezifikationen des USEPA, der Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation, des deutschen Programms „Blauer Engel“, LEED für Neubauten (LEED-NC) und LEED für gewerbliche Innenräume (LEED-CI) gefordert werden. Büroeinrichtungen, die diesen zulässigen Emissionswerten entsprechen, erfüllen automatisch die Anforderungen von LEED 2009 - CI - für 4,5 Punkte und der Industrienorm BIFMA X7.1. Wenn für Produkte mehrere Emissionswerte empfohlen werden, gilt der geringere bzw. strengere Wert als akzeptable Emissionsgrenze für die GREENGUARD-Zertifizierung. Das spezifische Raummodell für dieses Programm wird als „Einzelzimmer-Expositionsmodell“ bezeichnet.
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Tapeten verbessern in fast allen privaten und öffentlichen Räumen die Wohn- und Arbeitsatmosphäre. Dazu tragen nicht nur Farbe und Design bei, sie dämpfen auch den Schall und fördern das Raumklima. Dabei unterliegen Tapeten vielen Anforderungen. Ihre Käufer wünschen, dass sie lange halten und ansehnlich bleiben. Sie müssen vor allem umweltverträglich sein und dürfen nicht zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen. Wandbekleidungen mit dem RAL Gütezeichen Tapeten erfüllen diese Voraussetzungen seit vielen Jahren. Jetzt wurden diese Anforderungen noch einmal erhöht. Sie liegen damit deutlich über den Anforderungen der einschlägigen EN-Normen.
Für die Verleihung des RAL Gütezeichens müssen Tapeten strenge Kriterien erfüllen. Die Hersteller verpflichten sich insbesondere, bei der Farbgebung auf Pigmente mit den Schwermetallen Arsen, Blei, Cadmium, Chrom (VI), Quecksilber und Selen zu verzichten. Auch der Einsatz von Stabilisatoren und Weichmachern unterliegt scharfen Einschränkungen. Gleiches gilt für den Formaldehyd-Gehalt, der weit unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen muss. Gütegesicherte Tapeten tragen damit zu einem gesunden Raumklima bei. Hinzu kommen hohe Anforderungen beispielsweise an die Mindestwasserbeständigkeit, Waschbarkeit, Farbbeständigkeit gegen Licht, den Stoßwiderstand, das Brandverhalten oder die Schalldämpfung.
Käufer können darauf vertrauen, dass diese Bestimmungen bei Tapeten mit dem RAL Gütezeichen stetig eingehalten werden. Eine neutrale externe Überwachungsstelle prüft in der Regel einmal im Jahr, ob das Unternehmen die Güte- und Prüfbestimmungen einhält und die Ergebnisse der Eigenüberwachung korrekt aufzeichnet. Diese Überwachung der Güte- und Prüfbestimmungen ist obligatorisch für alle RAL Gütezeichen. Sie ist einer der Gründe, warum RAL Gütezeichen zu den besonders zuverlässigen und vertrauenswürdigen Kennzeichnungen gehören.
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Seit dem 1. Januar 2012 müssen Bauprodukte und Einrichtungs- und Ausstattungsmaterialien, die neu auf den französischen Markt kommen, hinsichtlich ihrer Emissionen klassifiziert und gekennzeichnet werden.Das besagt das "Décret n° 2011-321", das am 25. März 2011 veröffentlicht wurde.
Für Produkte, die bereits auf dem französischen Markt sind, gilt die Emissionsklassifizierungs- und Kennzeichnungspflicht ab dem 1. September 2013.
Diese Kennzeichnung ist zusätzlich zum CE-Zeichen (falls für das jeweilige Produkt vorgeschrieben) aufzubringen.
Die Prüfgrundlage ist die ISO 16000 und entspricht damit der in Deutschland gesetzlich vorgeschriebenen Methodik, die auch der Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) bzw. das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) zu Grunde legen.
ACHTUNG: Anders als beim deutschen Zulassungsverfahren handelt es sich bei den französischen Vorgaben um Herstellerangaben. Die Richtigkeit der Angaben hat der Hersteller zu verantworten. Er hat außerdem dafür Sorge zu tragen, dass bei der jeweiligen Emissionsklassifizierungskennzeichnung folgende Erläuterung zu finden ist:
*Information sur le niveau d’émission de substances volatiles dans l’air intérieur, présentant un risque de toxicité par inhalation, sur une échelle de classe allant de A+ (très faibles émissions) à C (fortes émissions)
Eine genaue Positionierung jedoch wird nicht vorgegeben.
Die Grenzwerte der Emissionsklassen beziehen sich auf die Gesamt-VOC-Emissionen sowie Bewertungen für 10 einzelne Stoffe (in μg/m3).
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Unsere Tapeten sind für speziell für den Einsatz in privaten Wohnräumen, Kinderzimmern, Krankenhäusern sowie für den öffentlichen Bereich zertifiziert.
Achten Sie deshalb beim Kauf von digital produzierten Tapeten unbedingt auf die notwendigen Zertifikate zum Schutze Ihrer Gesundheit und ihrer Kinder.
Einige Hersteller bieten Tapeten an die auf Werbedruckmaschinen produziert werden.
Diese Tapeten eignen sich grundsätzlich nicht für den Einsatz in Wohnbereichen.
Tapeten die in vermeintlich kostengünstiger UV-Technologie gefertigt werden eigen sich wegen der ausströmenden Dämpfe und Chemikalien ebendsowenig für den Wohnbereich. Lassen Sie sich deshalb beim Kauf von Digitaldrucktapeten unbedingt alle notwendigen Gesundheits-, Brandschutz-, und Greenguardzertifikate vorlegen !
Die vorliegenden Zertifikate von Berlintapeten finden Sie hier:
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Die CE-Kennzeichnung ist das äußere Zeichen dafür, dass ein Produkt den dem Hersteller auferlegten Anforderungen der Europäischen Union entspricht (die Buchstaben CE wurden ursprünglich von „Communautés Européennes“ abgeleitet). Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller in eigener Verantwortung, dass sein Produkt alle Bedingungen erfüllt, die für die CE-Kennzeichnung gesetzlich vorgeschrieben sind, und gewährleistet damit, dass das Produkt innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums EWR, der alle Mitgliedsstaaten der EU und die EFTA-Mitgliedsländer Island, Norwegen und Liechtenstein umfasst, sowie in der Türkei verkauft werden darf. Dies gilt auch für Produkte, die in Drittländern hergestellt und innerhalb des EWR und der Türkei verkauft werden.
Eine Besonderheit liegt im Bereich der Bauprodukten-Richtlinie bzw. -Verordnung vor, die ihre wesentlichen (in anderen Richtlinien \"grundlegenden\") Anforderungen nicht an das Bauprodukt, sondern an das daraus zu errichtende Bauwerk richtet. Die CE-Kennzeichnung besagt in diesem Fall, dass das Bauprodukt dem von der Europäischen Union für dieses Bauprodukt festgelegten Konformitätsnachweisverfahren hinsichtlich der Konformität mit der der CE-Kennzeichnung zugrunde liegenden Technischen Spezifikation erfolgreich unterzogen wurde und damit so beschaffen ist, dass das Bauwerk bei ordnungsgemäßer Planung und Ausführung die wesentlichen Anforderungen erfüllen kann.
Eine wichtige Informationsquelle für die CE-Kennzeichnung ist das Offizielle Register der Benannten Stellen NANDO. In diesem Register findet man z. B. alle autorisierten Stellen in Deutschland zur Vergabe der CE-Kennzeichnung mit Angabe der EU-Richtlinie, für welche die Autorisierung gilt.
Weiterführende Informationen zur CE-Kennzeichnung, die in der Verordnung (EG) Nr. 765/2008 und im Beschluss Nr. 768/2008/EG vom 9. Juli 2008 geregelt wurden, finden bei Ihrer regionalen Industrie- und Handelskammer.
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Die FSC-Warenzeichen auf Holz und Holzprodukten stehen weltweit für Transparenz und Glaubwürdigkeit. Sie gewährleisten, dass Menschen und Natur fair und verantwortungsvoll behandelt werden und sind weltweit auf einer stetig wachsenden Produktpalette zu finden.
Damit der Endverbraucher die Möglichkeit hat, sich aktiv für ein Produkt aus verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung zu entscheiden, werden FSC-zertifizierte Produkte mit einem eigenen Label gekennzeichnet.
Das Label bezieht sich dabei nur auf die Produkt- oder Verpackungsbestandteile, die aus dem Wald stammen. Nur zertifizierten Unternehmen ist es erlaubt, ihre Endprodukte aus FSC-Materialien mit dem jeweiligen Label zu versehen.
Über die im Label enthaltene Lizenznummer lässt sich auf der frei zugänglichen Datenbank www.info.fsc.org nachprüfen, welches zertifizierte Unternehmen hinter dem jeweiligen Produkt steckt.
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Gutachten ausgestellt durch die Technische Kommission der RESY GmbH nach der standardisierten Prüfmethode PTS-RH 021/95
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